Öffentlicher Verlauf der Aktualisierungen
Alle Veröffentlichungen, Berichtigungen und regulatorischen Aktualisierungen, datiert.
Korrektur
Korrektur: Urkundspersonen (Art. 2 Abs. 3quater GwG)
Art. 2 Abs. 3quater GwG (Urkundspersonen) und Art. 22b GwG (kantonale Aufsicht), beschlossen am 26. September 2025, treten nicht am 1. Oktober 2026 in Kraft: Der Bundesrat legt den Zeitpunkt später fest (AS 2026 322). Das Merkblatt «Wer ist betroffen?», das Verzeichnis der Bestimmungen und die Begründung des Simulators stellten sie irrtümlich als anwendbar dar; sie sind korrigiert. Das Ergebnis des Simulators für diese Situation (Fachprüfung) ändert sich nicht.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Häufige Fragen»
Kurze Antworten auf die Fragen, die Agenturen am häufigsten stellen.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Die anderen erfassten Berufe»
Treuhandgesellschaften, Anwaltskanzleien, Notariate, Dienstleistungsgesellschaften und Domizilhalter: die erfassten Rechtsvorgänge über den Immobilienbereich hinaus.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Praxisfälle (fiktiv)»
Acht typische Situationen mit den massgeblichen Annahmen und der Schlussfolgerung, welche die Plattform daraus zieht.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Datenschutz und Rolle der Plattform»
Die Agentur ist für ihre Dossiers verantwortlich; die Plattform handelt als Auftragsbearbeiterin, mit dokumentierten Massnahmen.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Dokumentation und Aufbewahrung»
Zehn Jahre für die Dossiers zu den Sorgfaltspflichten, fünf Jahre nach der Meldung für die MROS-Dossiers, begründete Vernichtungssperren.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Begründeter Verdacht und Meldung an die MROS»
Unverzügliche Meldung, Informationsverbot, jederzeitiger Abbruch und separate Akten.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Internationale Sanktionen: eine separate Prüfung»
Die Schweizer Sanktionen unterliegen einer eigenen Regelung; eine GwG-Ausnahme erlaubt in dieser Hinsicht nichts.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Das Risiko beurteilen, ohne es zu erfinden»
Risikofaktoren, von der SRO festgelegte zwingende Auslöser und ein begründeter menschlicher Entscheid.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Wirtschaftlich berechtigte Person und Kontrollstrukturen»
Die natürliche Person hinter einer Gesellschaft, einem Treuhandverhältnis oder einer Beteiligungskette feststellen.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Die Sorgfaltspflichten der Beraterinnen und Berater»
Identität der Kundschaft, wirtschaftlich berechtigte Person, Gegenstand und Zweck, Abklärungen, Dokumentation und Organisation.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Anschluss an eine SRO und Übergangsfristen»
Anschlusspflicht, Gesuch bis zum 1. Dezember 2026, Einschränkungen, solange der Entscheid aussteht.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Die Berufsmässigkeit (Art. 12f GwV)»
Ein allgemeines Kriterium und vier alternative Schwellenwerte; unter den Schwellenwerten zu bleiben, genügt nicht.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Schwellenwert von CHF 5 Millionen und weitere Ausnahmen»
Die Ausnahmen nach Art. 2 Abs. 4ter GwG, ihre genauen Voraussetzungen und die zu vermeidenden Fallstricke.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Die Rolle des Notariats und der Geldfluss»
Die Abwicklung über das Notariat ist für sich allein keine Ausnahme; massgebend ist einzig der Zahlungsweg des Preises.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Wer ist betroffen?»
Begriff der Beraterinnen und Berater, kausale Mitwirkung, Berufsmässigkeit und ausgenommene Tätigkeiten.
Merkblatt
Veröffentlichung des Merkblatts «Was sich am 1. Oktober 2026 ändert»
Beraterinnen und Berater, die bei bestimmten Rechtsvorgängen mitwirken, darunter beim Kauf und Verkauf von Grundstücken, fallen neu in den Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes.
Regeln
Publication de LBA-2026-10 1.0.0
Régime des conseillers LBA, en vigueur dès le 1er octobre 2026
Regeln
Publication de LBA-ANT 1.0.0
Régime antérieur au 1er octobre 2026 (conseillers non assujettis en tant que tels)